Errichtung von 4 Wohngebäuden in Modulbauweise. Energiestandard ist KfW 55. Zwei der Gebäude verfügen über vier Geschosse der Gebäudeklasse 4 und zwei Gebäude über drei Geschosse der Gebäudeklasse 3. Beide viergeschossige Gebäude verfügen in Teilbereichen über ein Kellergeschoss.